Die wichtigsten Fakten

Bei einem Arbeitsunterbruch von mehr als 31 Tagen

Prämie pro Monat: CHF 45

Versicherungsschutz weltweit

Ihre Abredeversicherung in wenigen Klicks abgeschlossen
oder verlängert.

Schliessen Sie jetzt Ihre Abredeversicherung ab oder verlängern Sie Ihre bestehende Abredeversicherung bis zu einer Gesamtdauer von 6 Monaten. Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne.

Für wen eignet sich die Abredeversicherung?

Die Abredeversicherung eignet sich für alle Arbeitnehmenden, die ein Unternehmen verlassen und gemäss UVG gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch versichert sind. Die Unfallversicherung wird damit nach einer Kündigung der Arbeitsstelle oder bei Bezug von unbezahltem Urlaub verlängert. Eine Abredeversicherung lohnt sich auch, wenn nach einem Mutterschaftsurlaub keine neue Stelle angetreten wird, oder die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 8 Stunden reduziert wird. Die Versicherungsprämie für die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31 Tage eingezahlt werden, damit Sie weiterhin gegen Nichtberufsunfälle geschützt sind.

Wichtig: Der Abschluss einer Abredeversicherung bei visavis ist nur dann möglich, wenn Sie bei Ihrem letzten Arbeitgeber bei der visavis obligatorisch gegen NBU versichert waren.

Vom Tag des letzten Lohnanspruchs zur Abredeversicherung

Leistungsumfang der Abredeversicherung

Die Abredeversicherung deckt sämtliche Leistungen nach UVG und bietet gegenüber der Unfalldeckung bei der Krankenkasse einige Vorteile.


  • Volle Leistung gemäss UVG
  • Heilungskosten ohne Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt entfallen)
  • Taggeld – 80% ab dem 3. Tag
  • Rentenleistungen bei Invalidität und Tod
  • Integritätsentschädigung bei Invalidität

Die Vorteile der Abredeversicherung im Überblick

  • Minderung finanzieller Risiken
  • Fokus auf Genesung
  • Absicherung für den Ernstfall
  • Nach Bedarf um bis zu 6 Monate verlängerbar

Kosten der Abredeversicherung

Die Kosten belaufen sich auf CHF 45.00 pro vollem oder angebrochenem Monat. Die Versicherungsprämie muss spätestens an dem Tag bezahlt werden, an dem der Versicherungsschutz gegen NBU ausläuft. Eine Rückerstattung der Prämien ist ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Abredeversicherung nur für die benötigte Zeitdauer abzuschliessen und bei Bedarf zu verlängern.

Häufig gestellte Fragen rund um die Abredeversicherung

Mit der Unfalldeckung der obligatorischen Krankenversicherung sind nur die Heilungskosten unter Berücksichtigung der vereinbarten Franchise und des gesetzlichen Selbstbehalts versichert. Bei der Abredeversicherung werden neben den Kosten für die Heilbehandlung auch Leistungen für Hauspflege, Hilfsmittel, Reise-, Transport- und Rettungskosten, Taggelder und Rentenleistungen erbracht.

Die Prämie beträgt CHF 45.00 pro ganzem oder angebrochenem Monat. Prämienrückerstattungen sind nicht möglich.

Sie können die Abredeversicherung bequem online abschliessen. Voraussetzung: Sie sind oder waren bei Ihrem aktuellen/letzten Arbeitgeber bei visavis obligatorisch gegen NBU versichert. Die Abredeversicherung muss spätestens an dem Tag bezahlt werden, an dem die Versicherung der Nichtberufsunfälle endet. Prämienrückerstattungen sind nicht möglich. Für Fragen und Beratung können Sie sich gerne an unseren Verkaufssupport wenden abredeversicherung@visavis.ch.

Melden Sie einen Unfall so schnell wie möglich an visavis. Im Todesfall sind die anspruchsberechtigten Hinterlassenen zur Meldung verpflichtet. Hier können Sie einen Unfall melden.

Die Abredeversicherung kann für 6 Monate abgeschlossen werden. Danach muss die Unfalldeckung zwingend bei der Krankenkasse eingeschlossen werden.

Ja. Im Schadenfall wird das Taggeld auf der Basis beider Saläre berechnet. Ansonsten ist nur der bisherige Lohn eines Arbeitgebers versichert.

Ja. Mit einer Abredeversicherung ist man im Ausland versichert, denn die Deckung gilt weltweit. Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird den Versicherten höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.

Nein. Die Abredeversicherung kann nicht gekündigt werden. Auch Prämienrückerstattungen sind nicht möglich.

Nein. Arbeitslose, welche die Anspruchsvoraussetzung auf Arbeitslosenentschädigung erfüllen bzw. Arbeitslosenentschädigung beziehen, sind bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Die Abredeversicherung kann abgeschlossen werden, solange ein Entscheid über den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung noch ausstehend ist.

Während des Mutterschaftsurlaubs gilt dieselbe Versicherungsdeckung wie während der regulären Anstellungszeit. Nach Ablauf der Mutterschaftsentschädigung folgt die reguläre Nachdeckungsfrist von 31 Tagen. Nach Ablauf der Nachdeckungsfrist ist der Abschluss einer Abredeversicherung für die restliche Zeit des unbezahlten Urlaubs (maximal 6 Monate) empfehlenswert.

Manchmal erhalten Arbeitnehmende bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nachträgliche Entschädigung für Überstunden, Wochenendarbeit, Gleitzeitguthaben etc., die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geleistet wurden. Dadurch wird die Dauer des Lohnbezugs nicht verlängert, da der Anspruch auf die Entschädigung nicht nach Beendigung der Tätigkeit entstanden ist. Die Frist von 31 Tagen gemäss Art. 3 Abs. 2 UVG beginnt somit nach dem Bezug des letzten ordentlichen Lohnes. Eine Abredeversicherung beginnt also frühestens nach der Frist von 31 Tagen.

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