Im Überblick

Unsere Geschäfts­versicherungen – starker Schutz für Betrieb, Gebäude und Recht

Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden eine Gesamtleistung aus einer Hand. Als Spezialist für Personenversicherungen arbeiten wir dabei mit Partnern zusammen, die unsere Philosophie auf sämtliche Produkte übertragen. Einfach, bodenständig und miteinander auf Augenhöhe.

Sachversicherung im Überblick

Eine Sachversicherung, auch als Betriebssachversicherung oder Fahrhabeversicherung bekannt, ist die «Hausratversicherung» für Unternehmen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrer Betriebseinrichtung und Ihren beweglichen Sachwerten, etwa durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Wasserschäden.

Die Sachversicherung ist ideal für Unternehmen aller Branchen und Grössen, die ihre Betriebseinrichtung, Waren und ihr Mobiliar gegen Risiken wie Feuer, Diebstahl oder Wasserschäden absichern möchten.

Die Sachversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände Ihres Unternehmens ab, wie Mobiliar, Maschinen und Waren. Fest verbaute Objekte, wie Wände, Fenster oder das Dach, gehören hingegen zur Bausubstanz und werden über eine Gebäudeversicherung abgesichert.

Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände ab, die dem privaten Gebrauch dienen und im Besitz der versicherten Person sind. Berufsbezogene Utensilien sind nur begrenzt mitversichert. Da Warenlager und geschäftliche Ausstattungen nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt werden, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Sachversicherung auf den Firmennamen oder den Einzelunternehmer.

Die Kosten einer Sachversicherung variieren je nach Unternehmensgrösse, Risikofaktoren und gewähltem Deckungsumfang. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Eine Betriebssachversicherung ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie wird dringend empfohlen, um Ihr Unternehmen gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz können plötzliche Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Wasser verursacht wurden, zu hohen Kosten führen, die Ihr Unternehmen finanziell stark belasten oder sogar existenziell gefährden können.

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Gebäudeversicherung im Überblick

Mit einer Gebäudeversicherung schützen Sie sich finanziell gegen Schäden an Ihrer Immobilie und alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, wie Heizungsanlage oder Boiler, Waschbecken, fest installierte Küchenelemente und vieles mehr.

Feuer- und Elementarschäden werden in den meisten Fällen bereits von der kantonalen Gebäudeversicherung abgedeckt. Eine zusätzliche Gebäudeversicherung lohnt sich insbesondere für Schadenfälle, die von der kantonalen Gebäudeversicherung nicht gedeckt werden.

Eine Gebäudeversicherung eignet sich grundsätzlich für alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Immobilien, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Gewerbeobjekt handelt.

Die Gebäudeversicherung erweitert den Versicherungsschutz über die Leistungen der kantonalen Gebäudeversicherung hinaus. Sie ist besonders empfehlenswert für Eigentümer und Eigentümerinnen von Immobilien, die sich zusätzlich gegen spezifische Risiken wie Wasserschäden absichern möchten.

Die Kosten einer Gebäudeversicherung können stark variieren und werden von mehreren Hauptfaktoren beeinflusst. So kann der Gebäudewert, die Art, das Baujahr und die Bauweise (massiv vs. nicht massiv) des Gebäudes die Höhe der Prämie beeinflussen. Ein weiterer zentraler Faktor ist die Lage des Hauses. Immobilien, die in Gebieten mit höherem Risiko für Naturkatastrophen liegen, sind in der Regel teurer zu versichern. Auch die Grösse, die Ausstattung und der Zustand des Gebäudes können Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nehmen.

Schliesslich wirken sich auch Zusatzdeckungen auf die Prämie aus. Optionaler Schutz beispielsweise gegen Glasbruch oder Schäden an Photovoltaikanlagen kann die Prämie erhöhen.

In der Schweiz ist die Versicherung von Immobilien nicht einheitlich geregelt und kann je nach Kanton unterschiedlich sein. In den meisten Kantonen ist eine Immobilienversicherung, die Feuer- und Elementarschäden abdeckt, verpflichtend. Einzig in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist die Versicherung von Gebäuden nicht vom Kanton vorgeschrieben. Eigentümer und Eigentümerinnen in diesen Kantonen können frei entscheiden, ob und bei welchem Versicherer sie ihre Gebäude versichern möchten.

In den meisten Schweizer Kantonen gehört die Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarschäden zu den obligatorischen Hausversicherungen und wird von der kantonalen Gebäudeversicherung verwaltet.

In den Zentralschweizer Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist eine Feuer- und Elementarversicherung zwar obligatorisch, aber der Versicherer kann selbständig gewählt werden. In den Kantonen Wallis, Tessin, Genf und Appenzell Innerrhoden besteht keine kantonale Versicherungspflicht für Feuer- und Elementarschäden an Immobilien.

Ja, in den meisten Kantonen können die Prämien für die Gebäudeversicherung und die Gebäudehaftpflicht in Abzug gebracht werden. Hierbei gibt es jedoch kantonale Unterschiede, da die Versicherung von Immobilien in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt.

In der Schweiz bleibt die Gebäudeversicherung bei einem Eigentumswechsel grundsätzlich bestehen und geht automatisch auf den neuen Eigentümer oder Eigentümerinnen über. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um den nahtlosen Versicherungsschutz des Gebäudes sicherzustellen.

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Betriebshaftpflicht­versicherung im Überblick

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat denselben Zweck wie die Privathaftpflichtversicherung, sichert jedoch ein Unternehmen oder einen Betrieb anstelle einer Privatperson ab. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen, die entstehen können, wenn ein Unternehmen Dritten unbeabsichtigt Schaden zufügt. Die Betriebshaftpflicht ist in der Schweiz nicht obligatorisch, jedoch für jede Firma empfehlenswert, da Unternehmen gemäss dem Schweizer Haftpflichtgesetz bei Verschulden für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haften.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, unabhängig von Branche oder Grösse, sehr empfehlenswert. Jedes Unternehmen kann unabsichtlich Dritte oder fremdes Eigentum schädigen und ist für die daraus resultierenden Personen, Sach- oder Vermögensschäden haftbar. Die Haftpflichtversicherung für Betriebe schützt Firmen vor den monetären Risiken, die im Falle eines solchen Schadens entstehen können.

Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz für Unternehmen nicht obligatorisch, jedoch sehr empfehlenswert.

Je nach Kanton und Tätigkeit können die kantonalen Regelungen eine obligatorische Betriebshaftpflichtversicherung vorsehen, z.B. für Firmen im Motorfahrzeuggewerbe oder Baugewerbe.

Die Kosten für die Betriebshaftpflicht hängen von verschiedenen Faktoren wie Umsatz und Lohnsummen, Branche, gewünschte Deckungssumme und den Versicherungsbedingungen ab.

Daher sind unsere Versicherungsangebote speziell auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.

Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Betriebshaftpflichtversicherung die allgemeinen Geschäftsrisiken eines Unternehmens abdeckt, während die Berufshaftpflichtversicherung speziell auf die Risiken bestimmter Berufe zugeschnitten ist und die individuellen Berufstätigkeiten und deren Haftungsrisiken berücksichtigt.

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Rechtsschutz­versicherung im Überblick

Ein Rechtsschutz bietet finanzielle Unterstützung und juristische Hilfe in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten. Er übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, bietet Zugang zu juristischer Beratung und schützt in Bereichen wie Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrecht. Durch die Minimierung finanzieller Risiken und die Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten stellt die Rechtsschutzversicherung eine wertvolle Absicherung in juristischen Konfliktsituationen dar.

Eine Rechtsschutzversicherung ist sowohl für Privatperson als auch für Unternehmen geeignet. Sie bietet Schutz vor den hohen Kosten, die bei einer gesetzlichen Auseinandersetzung anfallen können. Obwohl der Rechtsschutz in der Schweiz nicht obligatorisch ist, ist eine solche Versicherung sowohl für Unternehmen (betrieblicher Rechtsschutz) als auch für Privatpersonen (privater Rechtsschutz) empfehlenswert.

Die Kosten hängen jeweils vom Deckungsumfang, der Selbstbeteiligung, der Versicherungssumme und der Wartefirst ab.

Ein Rechtsstreit ist schnell mit hohen Kosten verbunden und kann sich über eine lange Zeit hinweg ziehen. Dementsprechend empfiehlt sich eine Versicherung für Rechtsstreitigkeiten sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen.

Die Wartefrist (oder Wartezeit) einer Rechtsschutzversicherung bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz aktiv wird. Während dieser Wartezeit übernimmt die Versicherung in der Regel keine Kosten für juristische Streitigkeiten. Die Wartefrist dient dazu, Missbrauch vorzubeugen, indem sie sicherstellt, dass Versicherungsnehmende die Versicherung nicht erst abschliessen, wenn bereits ein rechtlicher Konflikt absehbar ist.

Fällt die juristische Auseinandersetzung in den Deckungsumfang der Versicherung, werden in der Regel eine Vielzahl von Auslagen übernommen, dazu gehören unter anderem:Fällt die juristische Auseinandersetzung in den Deckungsumfang der Versicherung, werden in der Regel eine Vielzahl von Auslagen übernommen, dazu gehören unter anderem:

  • Anwaltskosten (Honorare für Rechtsanwälte)
  • Gerichtskosten (Gerichtsgebühren, Zeugengelder)
  • Auslagen für Sachverständige (Auslagen für Gutachten oder Expertisen)

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kosten und Bedingungen je nach Versicherungsvertrag und den individuellen Umständen der rechtlichen Streitigkeit variieren können. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um ein klares Verständnis davon zu haben, welche Kosten abgedeckt sind.

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Dextra Rechtsschutz ist unsere Partnerin für Rechtsschutzversicherungen. Als unabhängige Rechtsschutz-Spezialistin schützt Dextra unsere Kundinnen und Kunden im Rechtsfall.

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Die emmental versicherung ist unsere Partnerin für Sach- und Haftpflichtversicherungen. Seit 1874 betreut sie als Genossenschaft schweizweit Privatkundinnen und -kunden sowie KMUs.

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