Im Überblick

Privatversicherungen für Unternehmende – umfassender Schutz auch privat

Versicherung ist Vertrauenssache, deshalb betreuen wir unsere Unternehmenskunden auch über den Betrieb hinaus. Wir gestalten Ihre Privatversicherungen zusammen mit Partnern, bleiben aber Ihr Ansprechpartner und Lösungsgarant. Einfach, bodenständig und miteinander auf Augenhöhe. 

Privathaftpflichtversicherung im Überblick

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen und bietet monetäre Absicherung bei Schäden, die Sie verursacht haben – sei es an Personen oder Gegenständen. Zudem haften Sie auch, wenn Ihre Kinder oder Ihre (Haus-)Tiere Schäden an Personen oder Gegenständen verursachen. Obwohl die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz nicht obligatorisch ist, ist diese für alle Personen wärmstens zu empfehlen.

Eine Privathaftpflicht eignet sich für jede Privatperson, da sie Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden bietet, die man anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Für die damit verbundenen Kosten haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen sowie aktuellem und zukünftigem Einkommen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können Sie dieses Risiko absichern.

Bei Familien mit Kindern oder Personen mit Haustieren ist eine Privathaftpflicht besonders empfehlenswert, da Sie als verantwortliche Eltern oder Halter auch für die Kosten der Schäden aufkommen müssen, die Ihr Kind oder Haustier verursacht.

Die Privathaftpflichtversicherung richtet sich primär an Privatpersonen, die ihre Unternehmen bei der Branchen Versicherung (teil)versichern. So können Sie als Unternehmer oder Unternehmerin nicht nur im geschäftlichen, sondern auch im privaten Bereich auf einen einzigen kompetenten Partner in Versicherungsfragen zählen. Damit reduzieren Sie zusätzlich Ihren administrativen Aufwand.

Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es höchst empfehlenswert, eine Privathaftpflicht abzuschliessen, insbesondere da bei neuen oder bestehenden Mietverhältnissen oft der Nachweis einer Privathaftpflicht verlangt wird.

Der Unterschied liegt im Deckungsgegenstand und den abgedeckten Risiken dieser zwei Versicherungen. Eine Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz, wie Möbel oder Elektrogegenstände, in Ihrem Haushalt vor Schäden durch Gefahren wie Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl und Naturkatastrophen. Eine private Haftpflicht schützt hingegen vor den wirtschaftlichen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten oder deren Eigentum zufügen.

Damit Partnerinnen und Partner mitversichert werden können, müssen sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Ob verheiratet oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

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Hausratversicherung im Überblick

Eine Hausratversicherung deckt Schäden an diversen Wertgegenständen ab, die durch Ereignisse wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasserschäden oder Sturm verursacht werden.


Oft zeigt erst ein Verlust den wahren Wert der Dinge. Um Sie immerhin vor dem materiellen Schaden zu schützen, versichern wir mit unserer Hausratversicherung Ihren gesamten Hausrat zum Neuwert.

In den Kantonen Nidwalden, Freiburg, Jura und Waadt ist eine Versicherung für Feuer- und Elementarschäden gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Kantonen ist die Hausratversicherung weder für Mietende noch für Eigentümer oder Eigentümerinnen obligatorisch. Sie ist jedoch für jede Person, die ihren Besitz vor unvorhergesehenen Schäden und Verlusten schützen möchte, äussert empfehlenswert. Sie bietet finanzielle Sicherheit und trägt dazu bei, im Schadensfall schnell wieder in den normalen Alltag zurückkehren zu können.

Information: Wir richten die Hausratsversicherung primär an Privatpersonen, die ihre Unternehmen bei visavis (teil)versichern. So können Sie als Unternehmer oder Unternehmerin nicht nur im geschäftlichen, sondern auch im privaten Bereich auf einen kompetenten Partner in Versicherungsfragen zählen. Damit reduzieren Sie zusätzlich Ihren administrativen Aufwand.

Die Prämie für die Hausratversicherung wird anhand der Wohnungsgrösse und des Werts Ihres versicherten Hausrats berechnet. Es ist entscheidend, dass die vereinbarte Versicherungssumme realistisch und aktuell ist. Daher sollten Sie diese regelmässig gemeinsam mit Ihrem Versicherungsberater überprüfen und anpassen.

Nein, es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, den eigenen Hausrat zu versichern. Dennoch bietet eine Hausratversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Wasser, Feuer, Wind sowie Diebstahl. Aus diesem Grund ist sie für jeden empfehlenswert, der sich vor diesen finanziellen Risiken absichern möchte.

Spezielles gilt in den Kantonen Nidwalden, Freiburg, Jura und Waadt, wo eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden besteht.

Beim Umzug kann Ihr bestehender Vertrag einfach angepasst werden, indem Sie Ihrem Versicherer Ihre neue Wohnadresse mitteilen. Es ist auch wichtig zu überprüfen, ob die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme und die abgedeckten Leistungen noch zu Ihrer neuen Wohnsituation passen.

Beim Vergleich von Hausratversicherungen ist es entscheidend, nicht nur die Versicherungsprämien, sondern mehrere Schlüsselfaktoren zu berücksichtigen. Zunächst sollten Sie den Versicherungsumfang prüfen, um sicherzustellen, dass alle für Sie relevanten Risiken abgedeckt sind. Achten Sie zudem darauf, ob zusätzliche Kosten wie Folgekosten gedeckt sind.

Die Hausratversicherung ist ein Bestandteil der Haushaltsversicherung. Letztere beinhaltet zusätzlich zur Hausratversicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung, die Schutz bietet, falls Sie anderen Personen Schaden zufügen oder deren Eigentum beschädigen.

Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden, die durch den Versicherten verursacht wurden. Die Hausratversicherung schützt hingegen das bewegliche Eigentum des Versicherten vor Schäden durch verschiedene Risiken wie Feuer- und Elementarschäden oder Diebstahl.

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Motorfahrzeug­versicherung im Überblick

Eine Motorfahrzeugversicherung ist für die Versicherung von Fahrzeugen wie Autos, Motorräder, Lastwagen oder andere Kraftfahrzeuge ausgelegt und bietet finanziellen Schutz bei Schäden an oder durch das versicherte Fahrzeug, sowie für Haftungsansprüche gegenüber Dritten.

Man unterscheidet bei der Motorfahrzeugversicherung zwischen einer obligatorischen Haftpflicht sowie der freiwilligen Kasko. Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten ab, während die Teilkasko Schutz bei Diebstahl, Glasbruch und Naturereignissen bietet und die Kollision zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen abdeckt.

Obligatorische Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge
Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, das heisst, jede Fahrzeugbesitzerin und jeder Fahrzeugbesitzer muss eine solche Versicherung für das eigene Fahrzeug abschliessen. Sie bietet Schutz vor finanziellen Folgen, wenn durch Ihr Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zugefügt wird.

Freiwillige Teilkasko- & Vollkaskoversicherung
Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind nicht obligatorisch. Ihre Eignung hängt vom versicherten Fahrzeug, der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter und dessen individuellen Präferenzen ab.

Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko ist immer empfehlenswert und schützt beispielsweise bei Feuer, Diebstahl, Elementar (Hagel) und Wasser. Auf eine Teilkasko kann mitunter verzichtet werden, wenn das Fahrzeug sehr alt ist und dessen Wert sehr gering. Dies bedarf allerdings immer einer individuellen Abklärung.

Kollisonskasko-Versicherung
Die Kollision hingegen eignet sich bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen sowie bei Neulenkenden. Sie bietet umfassendere Absicherung, indem sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, selbst wenn der Fahrer oder die Fahrerin den Unfall verursacht hat. Die Kollision wird zudem oft von Leasing- oder Finanzierungsverträgen gefordert, um das Fahrzeug ausreichend abzusichern und potenzielle Verluste für den Eigentümer zu reduzieren.

Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Kollision sind hingegen optional.

Die Kosten einer Motorrad- oder Autoversicherung variieren je nach Versicherungsmodell (Haftpflicht, Teilkasko, Kollision) sowie zusätzlichen Abdeckungen wie beispielsweise Selbstbeteiligung, Fahrzeugtyp, Alter des Fahrers und dessen Fahrverhalten.

Eine Kollision lohnt sich in den meisten Fällen. Bei älteren Fahrzeugen kann es sinnvoll sein, nur auf eine Teilkasko umzusteigen. Dies ist jedoch stark abhängig vom jeweiligen Fahrzeug und dem individuellen Bedürfnis. Daher lohnt sich eine genaue Abklärung immer.

Vor einem Wechsel sollten Sie jedenfalls die Prämienunterschiede für Kollision und Teilkasko und den aktuellen Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs prüfen. Gleichzeitig sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich im Falle eines Schadens die potenziell hohen Reparaturkosten leisten können.

Die Kollision deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen ab, während die Teilkaskoversicherung hauptsächlich Schutz vor Diebstahl, Glasbruch, Naturereignissen und Wildunfällen bietet, jedoch nicht bei selbstverschuldeten Schäden einspringt.

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