Ratgeber

Diese Versicherungen sind für Unternehmen obligatorisch

Annina Weiss

November 5, 2025

Eine falsche Lieferung verursacht finanziellen Schaden bei einem Ihrer Kunden, ein Wasserschaden aus Ihren Büroräumen trifft das Geschäft nebenan oder eine Besucherin rutscht auf nassem Boden in Ihrem Geschäft aus? Personen- und Sachschäden ereignen sich oft schneller als vermutet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Versicherungen für Ihr Unternehmen. Erfahren Sie, welche Risiken Sie berücksichtigen sollten, was versichert werden muss, welche Versicherungen in der Schweiz für Unternehmen obligatorisch und welche freiwillig sind.

Alle obligatorischen und freiwilligen Versicherungen im Überblick

Risiken richtig abschätzen

Nachzahlungen vermeiden

Auf diese Risiken sollte Ihr Unternehmen vorbereitet sein

Sie wollen Ihr Business versichern? Je nach Branche können die betrieblichen Risiken stark variieren. Ein Bauunternehmen ist etwa anderen Risiken ausgesetzt als eine Metzgerei oder ein Verlag für Literatur. Es lohnt sich daher, sorgfältig zu prüfen, welche Versicherungen sinnvoll sind.

Risiken, die eine Rolle spielen können, sind:

  • Gefahren, die sich aus ihrer betrieblichen Tätigkeit ergeben
  • Gefahren, welche von Ihren Anlagen ausgehen können
  • Sämtliche Gefahren, die von Ihren Produkten ausgehen – inklusive Produktionsfehler
  • Schäden, die auf Veranstaltungen, Messen oder Betriebsausflügen entstehen können
  • Gefahren, die plötzlich eintreten und unvorhergesehen die Umwelt bedrohen
  • Längere krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden

Diese Vielzahl an möglichen Gefahren verdeutlicht die Notwendigkeit von Versicherungen für Unternehmen in der Schweiz. Doch welche Versicherungen sind hierzulande rechtlich vorgeschrieben – und welche freiwillig, aber dennoch sinnvoll? In unserer Übersicht erfahren Sie, welche Versicherungen es gibt, was ihre Funktion ist und für welche Personen sie geeignet sind.

Obligatorische und freiwillige Versicherungen in der Schweiz auf einen Blick

In der Schweiz gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, die für Firmen rechtlich vorgeschrieben sind. In der Regel können sich aber auch freiwillige Versicherungen zum Schutz vor Schäden auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite lohnen.

Obligatorische Versicherungen für Unternehmen

Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV)

Was ist versichert?

  • AHV: Leistungen bei Alter sowie im Todesfall zugunsten der Hinterbliebenen
  • IV: Leistungen bei Invalidität sowie Massnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
  • EO: Erwerbsausfallentschädigungen (zum Beispiel während Militärdienst, Zivildienst, Mutterschaft oder Vaterschaft)
  • ALV: Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers

Geltungsbereich: Für alle Personen, die arbeitnehmend sind. Ihnen wird durch die Sozialversicherungen Schutz geboten.

Familienzulagen (FZ)

Was ist versichert?

  • Die Finanzierung gesetzlicher Familienzulagen für Kinder.

Wichtig: Familienzulagen sind für Arbeitgeber in der Schweiz obligatorisch. Unabhängig davon, ob Sie Mitarbeitende mit Kindern haben oder nicht.

Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV)

Was ist versichert?

  • AHV: Leistungen bei Alter sowie im Todesfall zugunsten der Hinterbliebenen
  • IV: Leistungen bei Invalidität sowie Massnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
  • EO: Erwerbsausfallentschädigungen (zum Beispiel während Militärdienst, Zivildienst, Mutterschaft oder Vaterschaft)
  • ALV: Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers

Geltungsbereich: Für alle Personen, die arbeitnehmend sind. Ihnen wird durch die Sozialversicherungen Schutz geboten.

Unfallversicherung (UVG)

Was ist versichert?

  • Die Unfallversicherung deckt Schäden, die durch Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle (bei >8h Anstellung) und Berufskrankheiten entstehen.

Geltungsbereich der Berufsunfallversicherung (BUV): Für alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrem Arbeitspensum.
Geltungsbereich der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV): Für alle Mitarbeitenden, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten.
Wer zahlt die Prämie der UVG?
Prämien der BUV: Die Prämien der BUV sind von den Arbeitgebenden zu leisten.
Prämien der NBUV: Die Prämien für die NBUV sind grundsätzlich von den Arbeitnehmenden zu tragen. Dabei zahlt der Arbeitgebende die Prämien zu Beginn des Jahres gemeinsam mit den BUV-Prämien ein und zieht anschliessend den NBUV-Anteil monatlich vom Lohn der Arbeitnehmenden ab. Theoretisch kann der Arbeitgebende die NBUV-Prämien aber auch ganz oder teilweise übernehmen (z.B. je nach Betrieb oder Gesamtarbeitsvertrag).
Wichtig: Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) muss bei einem Arbeitspensum von <8 Stunden/Woche privat versichert werden. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit mehr als 8 Stunden pro Woche kann die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle mittels sogenannter Abredeversicherung um bis zu 6 Monate verlängert werden.

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