Für Arbeitgeber
Informationspflicht Arbeitgeber: Eintritt & Austritt Mitarbeitende

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden beim Eintritt und Austritt über ihre Versicherungssituation zu informieren. Dies gilt für die Kollektiv-Krankentaggeld- und Kollektiv-Unfallversicherung. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Unterlagen zu diesen Themen zur Verfügung.